Kulturpolitik

Der AGKV bezieht Stellung

Grosser Rat: Budget 2024 und AFP 2025-2027

14. Dezember 2023

Das Verfahren um die jeweils im Folgejahr der Verwaltung des Kantons Aargau zur Verfügung stehenden Mittel ist in verschiedene Phasen unterteilt: Der Regierungsrat erstellt nach den Sommerferien eine Vorlage, der von den verschiedenen Fachkommissionen – für die Kultur die Kommission des Departements für Bildung, Kultur und Sport – behandelt wird. Mit den zusätzlichen Anträgen dieser Kommissionen befasst sich im Oktober die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) und stellt ihrerseits Anträge an das Plenum des Grossen Rates. Letzteres entscheidet endgültig über die Vergabe der Mittel.

Die Regierung hat in ihrer Vorlage vom 16. August 2023 eine bemerkenswerte Übersicht über den Stand der Kultur im Aargau abgegeben und darin sehr transparent auch heikle Punkte wie z.B. die chronische Unterfinanzierung verschiedener Institutionen oder Schäden aus der Pandemie offengelegt. Die im Budget vorgesehene Unterstützung der Kultur ist dann jedoch nur den Stand erhaltend ausgefallen. Auch fehlen im AFP vorausschauend die nötigen Mittel, um das Kulturkonzept umzusetzen. Zu begrüssen ist der Antrag auf Gewährung eines Teuerungsausgleichs, der jedoch faktisch ebenfalls den Stand erhält, aber nicht zusätzliche Mittel generiert.

Der AGKV hat zur regierungsrätlichen Vorlage mit Eingabe vom 11. September 2023 an die BKS-Kommission eingehend Stellung genommen und darin auf die positiven Punkte hingewiesen, aber auch mit Begründung dargelegt, wo es mangelt, und unter Hinweis auf die Entwicklung der Unterstützung des Kulturbereichs im letzten Jahrzehnt unter anderem gefordert, dass die Mittel an das Kuratorium um jährlich Fr. 250'000 und jene für die Betriebsbeiträge an die sog. Leuchttürme um jährlich Fr. 600'000, was einer Steigerung von Fr. 50'000 pro Institution entspricht, erhöht werden.

Die BKS-Kommission hat diese Forderungen im Grundsatz übernommen und der KAPF beantragt, die Fördermittel an das Kuratorium um jährlich je Fr. 125'000 zu erhöhen und die Betriebsbeiträge an die Kulturinstitutionen von mindestens kantonaler Bedeutung gemäss § 10 Kulturgesetz um Fr. 300'000 im Jahr 2024, Fr. 600'000 im Jahr 2025, Fr. 900'000 im Jahr 2026 und Fr. 1.2 Mio im Jahr 2027 aufzustocken. Diese Anträge haben uns ausserordentlich gefreut und gezeigt, dass mit begründetem Vorgehen auch in der heutigen Zeit Verbesserungen erzielt werden können.

Die KAPF ihrerseits beantragte dem Plenum des Grossen Rates, diese Anträge abzuweisen, worauf der AGKV seinerseits vor der Grossratsdebatte allen Mitgliedern des Grossen Rates eine Eingabe mit folgendem Kerninhalt zukommen liess:

«Die BKS-Fachkommission trägt mit ihren Anträgen der Sorge um die Kultur Rechnung. Der AGKV schätzt diese Beurteilung ausserordentlich und ersucht Sie um deren Gutheissung.»

Im Plenum des Grossen Rates wurden beide Anträge abgelehnt, der zweitgenannte mit bloss knappem Mehr von 8 Stimmen. Dieses Ergebnis enttäuscht natürlich vom Unterliegen her, stellt in seiner Tendenz jedoch eine grosse Ermutigung dar, uns auch künftig für eine nachhaltige Stärkung der kulturellen Landschaft des Kantons Aargau einzusetzen. Fast die Hälfte der Grossrätinnen und Grossräte haben den Anträgen zugestimmt. Ein grosser Dank an sie alle, welche die Notwendigkeit verstärkter Unterstützung des aargauischen Kulturlebens anerkennen. Diese knappen Mehrheitsverhältnisse können sich auch ändern und dem entsprechend werden wir mit unserer konstruktiven Arbeit zugunsten der aargauischen Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden dranbleiben.